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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Unterrichtsbedingungen

 

1. Schul- und Unterrichtszeiten

Das Schuljahr beginnt jeweils am 01. September und endet am 31. August. Der Unterricht wird als Einzel- oder Gruppenunterricht erteilt.

Werden bei Gruppenunterricht keine passenden Partner gefunden, kann der Unterricht auch als Einzelunterricht erfolgen. Hierbei verkürzt sich die Unterrichtszeit auf den entsprechenden Bruchteil der Unterrichtseinheit.

Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft erstreckt sich nur auf die vereinbarte Unterrichtszeit.

Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum.

Die Unterrichtszeiten können sich mit Beginn eines neuen Schuljahres ändern. Hier reicht eine mündliche Absprache.

 

2. Aufnahme, Probezeit

2.1 Die Aufnahme erfolgt mit Unterzeichnung des umseitigen Unterrichtsvertrages.

2.2 Die Probestunden begrenzen sich bei Einzelunterricht auf 2 x 45 Min. bzw. 3 x 30 Min. innerhalb eines Monats. Bei Gruppenunterricht ist ein Probemonat möglich (in der Regel 4 Unterrichtseinheiten). Der Probeunterricht kann nur mit einem vollständig ausgefüllten Anmeldungs- und Ausbildungsvertrag vereinbart werden oder er ist im Voraus zu bezahlen. Die Probestunden können von Ihnen jederzeit vor Ablauf der Frist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit bestimmt sich die Kündigungsfrist nach Ziffer 5.

 

3. Unterrichtsgebühren

3.1 Die Monatsgebühren sind als 1/12 einer Jahresgebühr zu verstehen und pauschal jeden Monat für die Dauer des Unterrichts, unabhängig von Ferien, Urlaubszeiten oder Feiertagen zu bezahlen, allerdings ohne dass der Schüler sich vertraglich für 1 Jahr bindet (siehe Ziffer 5). Im wöchentlichen Unterricht werden dafür mindestens 38 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, im 14tägigen Unterricht mindestens 19 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr gegeben. Finden aufgrund der Ferien- und Feiertagsregelung weniger als die oben genannten 38 bzw. 19 Unterrichtseinheiten statt, kommt das Musikinstitut seiner Verpflichtung in Form von Theorieunterricht, Klassenkonzerten, Ensembleunterricht oder der Durchführung von Jahresprüfungen nach. Die entsprechenden Termine gibt das Musikinstitut spätestens 14 Tage vorher bekannt.

Im ersten Monat werden bei Einzelunterricht und Gruppenunterricht mit bis zu 3 Schülern nur die tatsächlich gegebenen Stunden berechnet. Der Preis für eine Unterrichtseinheit berechnet sich dabei aus ¼ Monatsbeitrag. Bei Gruppen mit mehr als 3 Schülern ist grundsätzlich der volle Monatsbeitrag zu entrichten.

3.2 Das Musikinstitut behält sich vor, die Gebühren mit Beginn eines neuen Schuljahres in angemessenem Rahmen den gegebenen Marktbedienungen unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen anzupassen. Die jeweils gültige Gebührenordnung ist jederzeit am Aushang in den Räumlichkeiten des Musikinstituts sowie im Internet (www.realtime-musikschule.de) einsehbar. Nicht in den Gebühren enthalten ist das Unterrichtsmaterial wie Noten etc.

Familienrabatt: Sobald ein weiteres Familienmitglied unterrichtet wird, bekommt das zweite Familienmitglied 10%, das dritte 15% und das vierte 20% Rabatt. Jedes weitere Familienmitglied erhält ebenfalls 20% Nachlass. Dies gilt auch, wenn ein Schüler mehrere Fächer belegt. Die bei Gewährung von Familienrabatt entstehenden Beträge werden gerundet.

3.3 Der Familienrabatt wird nicht bei Ensembles, Workshops, Spielkreisen etc. gewährt.

Sofern und solange Gebühren bei Fälligkeit nicht bezahlt sind, besteht kein Anspruch auf Unterricht.

 

4. Unterrichtsausfall

4.1 In den Zeiten der gesetzlichen Schulferien und an Feiertagen (s. Ferien- und Feiertagsordnung in Bayern) findet kein Unterricht statt.

4.2 Für Unterrichtsstunden, die ein Schüler aus Gründen versäumt, die in seiner Sphäre liegen (auch bei Krankheit), besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Unterrichtsgebühren oder auf Ersatzstunden.

4.3 Eine Unterbrechung des Unterrichts (auch bei Krankheit des Schülers) kann nur nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe Ziffer 5) erfolgen. Bei längerer Erkrankung entscheidet das Musikinstitut nach drei versäumten Stunden auf schriftlichen Antrag mit ärztlichem Attest über die vorzeitige Beendigung des Unterrichtsvertrages.

4.4 Sollte der Unterricht infolge von Krankheit oder sonstiger unvermeidbarer Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden, können Ersatzlehrkräfte zur Verfügung gestellt werden. Bei Ausfall des Unterrichts wegen Verhinderung der Lehrkraft von mehr als 3 Unterrichtsstunden, für die keine Nachholtermine angeboten wurden, werden die entsprechenden Stundengebühren auf Antrag rückvergütet.

 

5. Dauer / Kündigung

5.1 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

5.2 Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit (siehe Ziffer 2) mit einer Frist von 4 Wochen zum 31.12. und zum 31.08. jeden Jahres gekündigt werden. Der jeweils letzte Kündigungstermin ist jeweils der 30.11. bzw. der 31.07.

 

6. Schlussbestimmungen

6.1 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Telefaxübermittlung genügt der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nicht durch die einfache elektronische Form nach § 127 Abs. 3 BGB, sondern nur durch die qualifizierte elektronische Schriftform nach § 126 a ersetzt werden.

Änderungen von Tel.- und Faxnummer, E-Mail – Adresse, Anschrift oder Bankverbindung sind der Realtime Music unverzüglich mitzuteilen.

6.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.